Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 27/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 920 ABGB AUT, § 1151 ABGB AUT, § 11 Abs 1 Nr 3 Buchst i UStG, § 19 Abs 1 UStG
Vergütungsanspruch aus einem freien Dienstvertrag: Anspruch auf Zahlung von Umsatzsteuer bei Nichterstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung nach österreichischem Recht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Homburg, 22.01.2016 - 4 C 12/15
- LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 27/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …
Auszug aus LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 27/16
Das Erstgericht hat zu Recht seine internationale Zuständigkeit, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (BGH, st.Rspr.; vgl. BGHZ 184, 313), bejaht. - BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02
Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung …
Auszug aus LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 27/16
Eine entsprechende konkludente Rechtswahl der Prozessparteien im Sinne von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 EGBGB ergibt sich daraus, dass der Vertrag vom 04.06.2009 über die Durchführung einer Unternehmensberatung die Leistungserbringung ausschließlich im Unternehmen der Beklagten bestimmt, mithin in Österreich, der Vertragstext - ebenso wie der des parallel abgeschlossenen Vertrages - eine eindeutige Bezugnahme auf das österreichische Recht enthält (§ 19 österreichisches Umsatzsteuergesetz), der abgerechnete Umsatzsteuersatz den österreichischen Steuervorschriften entspricht und sich die Parteien in der Vorinstanz zunächst nur auf das österreichische Recht berufen haben (vgl. BGH, Urteile vom 13.09.2004 - II ZR 276/02, VersR 2005, 1390 und vom 19.01.2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002; BGHZ 159, 94; BAGE 125, 24; OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 535, sämtlich zu Art. 27 EGBGB a.F.). - BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07
Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen …
Auszug aus LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 27/16
Eine entsprechende konkludente Rechtswahl der Prozessparteien im Sinne von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 EGBGB ergibt sich daraus, dass der Vertrag vom 04.06.2009 über die Durchführung einer Unternehmensberatung die Leistungserbringung ausschließlich im Unternehmen der Beklagten bestimmt, mithin in Österreich, der Vertragstext - ebenso wie der des parallel abgeschlossenen Vertrages - eine eindeutige Bezugnahme auf das österreichische Recht enthält (§ 19 österreichisches Umsatzsteuergesetz), der abgerechnete Umsatzsteuersatz den österreichischen Steuervorschriften entspricht und sich die Parteien in der Vorinstanz zunächst nur auf das österreichische Recht berufen haben (vgl. BGH, Urteile vom 13.09.2004 - II ZR 276/02, VersR 2005, 1390 und vom 19.01.2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002; BGHZ 159, 94; BAGE 125, 24; OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 535, sämtlich zu Art. 27 EGBGB a.F.).
- BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98
Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung
Auszug aus LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 27/16
Eine entsprechende konkludente Rechtswahl der Prozessparteien im Sinne von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 EGBGB ergibt sich daraus, dass der Vertrag vom 04.06.2009 über die Durchführung einer Unternehmensberatung die Leistungserbringung ausschließlich im Unternehmen der Beklagten bestimmt, mithin in Österreich, der Vertragstext - ebenso wie der des parallel abgeschlossenen Vertrages - eine eindeutige Bezugnahme auf das österreichische Recht enthält (§ 19 österreichisches Umsatzsteuergesetz), der abgerechnete Umsatzsteuersatz den österreichischen Steuervorschriften entspricht und sich die Parteien in der Vorinstanz zunächst nur auf das österreichische Recht berufen haben (vgl. BGH, Urteile vom 13.09.2004 - II ZR 276/02, VersR 2005, 1390 und vom 19.01.2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002; BGHZ 159, 94; BAGE 125, 24; OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 535, sämtlich zu Art. 27 EGBGB a.F.). - BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03
Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren
Auszug aus LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 27/16
Eine entsprechende konkludente Rechtswahl der Prozessparteien im Sinne von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 EGBGB ergibt sich daraus, dass der Vertrag vom 04.06.2009 über die Durchführung einer Unternehmensberatung die Leistungserbringung ausschließlich im Unternehmen der Beklagten bestimmt, mithin in Österreich, der Vertragstext - ebenso wie der des parallel abgeschlossenen Vertrages - eine eindeutige Bezugnahme auf das österreichische Recht enthält (§ 19 österreichisches Umsatzsteuergesetz), der abgerechnete Umsatzsteuersatz den österreichischen Steuervorschriften entspricht und sich die Parteien in der Vorinstanz zunächst nur auf das österreichische Recht berufen haben (vgl. BGH, Urteile vom 13.09.2004 - II ZR 276/02, VersR 2005, 1390 und vom 19.01.2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002; BGHZ 159, 94; BAGE 125, 24; OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 535, sämtlich zu Art. 27 EGBGB a.F.). - BGH, 11.11.2010 - VII ZR 44/10
Internationales Privatrecht: Anwendbares Recht auf den Beitritt der Partei eines …
Auszug aus LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 27/16
Gleiches gilt im Hinblick auf den Hauptsitz der Klägerin, der in Deutschland liegt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11.11.2010 - VII ZR 44/10, NJW-RR 2011, 130). - OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 112/08
Architekten- und Ingenieurvertrag: Anwendbarkeit deutschen Rechts auf Verträge …
Auszug aus LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 27/16
Eine entsprechende konkludente Rechtswahl der Prozessparteien im Sinne von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 EGBGB ergibt sich daraus, dass der Vertrag vom 04.06.2009 über die Durchführung einer Unternehmensberatung die Leistungserbringung ausschließlich im Unternehmen der Beklagten bestimmt, mithin in Österreich, der Vertragstext - ebenso wie der des parallel abgeschlossenen Vertrages - eine eindeutige Bezugnahme auf das österreichische Recht enthält (§ 19 österreichisches Umsatzsteuergesetz), der abgerechnete Umsatzsteuersatz den österreichischen Steuervorschriften entspricht und sich die Parteien in der Vorinstanz zunächst nur auf das österreichische Recht berufen haben (vgl. BGH, Urteile vom 13.09.2004 - II ZR 276/02, VersR 2005, 1390 und vom 19.01.2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002; BGHZ 159, 94; BAGE 125, 24; OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 535, sämtlich zu Art. 27 EGBGB a.F.). - LG Saarbrücken, 26.02.2016 - 13 S 178/15
Dienstvertrag: Vertragliche Einordnung der "Durchführung einer …
Auszug aus LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 27/16
Wie die Kammer bereits für das deutsche Recht entschieden hat, handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Vertrag nicht um einen Vertrag, bei dem die Herstellung eines Werks geschuldet ist, sondern um einen Vertrag, der nur eine Beschreibung von Tätigkeiten enthält und der damit die Voraussetzungen eines Dienstvertrages erfüllt (Kammer, Urteil vom 26.02.2016 - 13 S 178/15, juris). - BGH, 07.05.1969 - VIII ZR 142/68
Lieferungsgeschäft zwischen einem ausländischen Verkäufer und einem deutschen …
Auszug aus LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 27/16
Der Vereinbarung des Gerichtsstands in Deutschland kommt demgegenüber im Hinblick auf die Wahl des anzuwendenden Rechts eine untergeordnete indizielle Bedeutung zu, zumal dieser formularvertraglich erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.1969 - VIII ZR 142/68, MDR 1970, 136).
Rechtsprechung
LG Duisburg, 05.07.2016 - 13 S 27/16 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Auszug nach Kündigung: Nutzungsentschädigung in Höhe der Grundmiete!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Konkludente Erklärung der Aufrechnung möglich! (IMR 2017, 1009)
Verfahrensgang
- AG Oberhausen, 14.01.2016 - 36 C 1514/15
- LG Duisburg, 05.07.2016 - 13 S 27/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05
Umfang der Mietkaution
Auszug aus LG Duisburg, 05.07.2016 - 13 S 27/16
Kann der Vermieter über die Kaution schon zu einem früheren Zeitpunkt abrechnen, dann ist der Rückzahlungsanspruch auch dann fällig, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine 6 Monate verstrichen sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2003, 1-10 U 46/03). - OLG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 U 46/03
Zur Frage, ob ein Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters durch Aufrechnung des …
Auszug aus LG Duisburg, 05.07.2016 - 13 S 27/16
Kann der Vermieter über die Kaution schon zu einem früheren Zeitpunkt abrechnen, dann ist der Rückzahlungsanspruch auch dann fällig, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine 6 Monate verstrichen sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2003, 1-10 U 46/03).